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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tri Optimus Gesundheitspraxis

Stand: 8. September 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Terminvereinbarungen und Dienstleistungen zwischen der Tri Optimus Gesundheitspraxis (nachfolgend „Tri Optimus“) und ihren Kunden, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen oder ausdrücklich getroffene Individualvereinbarungen vorgehen. Sie gelten sowohl für einzelne Termine und Einzelleistungen als auch für Leistungsserien und Terminblöcke. Maßgeblich ist grundsätzlich jene Fassung der AGB, die bei Vertragsabschluss wirksam vereinbart wurde.

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1.2 Einbeziehung der AGB

Der Kunde wird vor oder spätestens bei Abschluss eines Vertrages auf die Geltung dieser AGB hingewiesen und erhält die Möglichkeit, deren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen und in zumutbarer Weise zu speichern. Die jeweils geltende Fassung der AGB ist unter www.trioptimus.at/agb abrufbar und liegt darüber hinaus in den Räumlichkeiten von Tri Optimus zur Einsichtnahme auf.

Die Zustimmung zu den AGB kann insbesondere schriftlich, elektronisch oder durch eine sonstige eindeutige Zustimmung erfolgen. Soweit der Kunde vor Vertragsabschluss ausdrücklich auf die Geltung der AGB sowie auf die Möglichkeit ihrer Einsichtnahme hingewiesen wurde, kann die Zustimmung auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, insbesondere durch die ausdrückliche Bestätigung einer Terminvereinbarung oder durch Zahlung des vereinbarten Entgelts.

Auf Rechnungen und Zahlungsbelegen kann ergänzend auf die vereinbarten AGB und deren Fundstelle hingewiesen werden. Dieser Hinweis dient der Dokumentation und ersetzt nicht die erforderliche Einbeziehung der AGB vor oder bei Vertragsabschluss.

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1.3 Kenntnisnahme

Mit wirksamer Zustimmung bestätigt der Kunde, vor Vertragsabschluss Gelegenheit erhalten zu haben, die AGB einzusehen und von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen.

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1.4 Kunden, Patienten, Klienten und Minderjährige

Der Begriff „Kunde“ bezeichnet in diesen AGB allgemein jeden Vertragspartner von Tri Optimus. Im Zusammenhang mit heilmasseurischen Leistungen kann ergänzend die Bezeichnung „Patient“, im Zusammenhang mit Leistungen der Lebens- und Sozialberatung (psychosoziale Beratung) die Bezeichnung „Klient“ verwendet werden. Vertragspartner können natürliche Personen sein, die zur Abgabe der für den jeweiligen Vertrag erforderlichen rechtsgeschäftlichen Erklärungen berechtigt sind. Bei minderjährigen Personen kann Tri Optimus, abhängig von Alter, Art der Leistung und den gesetzlichen Vorgaben, die Zustimmung oder Anwesenheit einer zur gesetzlichen Vertretung berechtigten Person verlangen.

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1.5 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die jeweils konkret vereinbarte Dienstleistung. Art, Umfang, Dauer und Preis ergeben sich aus der Terminvereinbarung, der aktuellen Leistungsbeschreibung, der Preisliste oder einer individuellen Vereinbarung. Tri Optimus erbringt insbesondere heilmasseurische Leistungen sowie - soweit im Rahmen der jeweils bestehenden Gewerbeberechtigung angeboten - Leistungen der Lebens- und Sozialberatung (psychosoziale Beratung). Medizinische bzw. therapeutische Leistungen werden ausschließlich innerhalb des gesetzlich zulässigen Berufs- und Tätigkeitsumfangs erbracht.

2. Aufklärung, Mitwirkung und fachliche Abgrenzung

2.1 Aufklärung

Tri Optimus informiert Kunden im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen, berufsrechtlichen und fachlichen Vorgaben über die vereinbarte Leistung, deren Durchführung und wesentliche Rahmenbedingungen. Bei heilmasseurischen Leistungen umfasst dies insbesondere für die konkrete Anwendung erkennbare Risiken oder Kontraindikationen; bei psychosozialer Beratung insbesondere die Auftragsklärung, Zielsetzung, Grenzen und den Charakter des Beratungsprozesses.

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2.2 Mitwirkungspflicht

Kunden haben jene Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen, die für eine sichere, fachgerechte und zielentsprechende Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlich sind. Bei heilmasseurischen Leistungen zählen dazu insbesondere relevante Erkrankungen, Beschwerden, Verletzungen, Operationen, Allergien, Medikamente oder sonstige Umstände, soweit diese für die konkrete Leistung von Bedeutung sein können. In der psychosozialen Beratung sind jene Informationen mitzuteilen, die für die Auftragsklärung und eine fachgerechte Begleitung wesentlich sind.

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2.3 Heilmassage und medizinische Abklärung

Bestehen aus Sicht von Tri Optimus Zweifel, ob eine heilmasseurische Behandlung sicher oder fachlich vertretbar durchgeführt werden kann, kann die Leistung bis zu einer ärztlichen Abklärung verschoben oder abgelehnt werden. Bei Heilmassagen zu Heilzwecken gelten die gesetzlichen Anforderungen an die ärztliche Anordnung, die fachgerechte Durchführung und die berufsrechtliche Dokumentation.

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2.4 Lebens- und Sozialberatung (psychosoziale Beratung)

Die Lebens- und Sozialberatung dient der professionellen Beratung, Begleitung und Unterstützung von Menschen insbesondere bei persönlichen, partnerschaftlichen, familiären, sozialen oder beruflichen Fragestellungen sowie in Veränderungs-, Entscheidungs- und Belastungssituationen, soweit diese Tätigkeiten vom gesetzlich zulässigen Berufsbild umfasst sind. Sie kann psychologische Beratung im gesetzlich zulässigen Umfang umfassen, ist jedoch keine Psychotherapie und umfasst keine Tätigkeiten, die Ärzten, klinischen Psychologen, Psychotherapeuten oder anderen gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen vorbehalten sind. Die Beratung wird nach bestem Wissen und Gewissen, mit berufsüblicher Sorgfalt und am Wohl des Klienten orientiert durchgeführt. Ein bestimmter persönlicher, gesundheitlicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

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2.5 Eigenverantwortung, Grenzen und Weitervermittlung

Psychosoziale Beratung unterstützt Reflexions-, Entscheidungs- und Veränderungsprozesse. Entscheidungen und deren Umsetzung verbleiben in der Eigenverantwortung des Klienten; die fachlichen Sorgfalts-, Aufklärungs- und Berufspflichten von Tri Optimus bleiben hiervon unberührt. Zeigt sich im Verlauf der Beratung, dass eine Fragestellung außerhalb des beruflichen Tätigkeitsbereichs liegt oder die Einbeziehung einer anderen Berufsgruppe fachlich angezeigt ist, kann Tri Optimus die Beratung unterbrechen oder beenden und eine geeignete ärztliche, psychotherapeutische, klinisch-psychologische, psychiatrische, soziale oder sonstige fachliche Abklärung bzw. Weitervermittlung empfehlen. Akute medizinische oder psychiatrische Notfälle sowie Situationen unmittelbarer Selbst- oder Fremdgefährdung sind nicht Gegenstand einer regulären Beratung und erfordern die unverzügliche Inanspruchnahme geeigneter Notfall- oder Krisendienste.

3. Vertragsabschluss

3.1 Terminvereinbarung und Annahme

Anfragen und Terminwünsche können – soweit von Tri Optimus angeboten – persönlich, telefonisch, per E-Mail oder online übermittelt werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Tri Optimus den Termin oder die Leistung ausdrücklich bestätigt oder mit der vereinbarten Leistungserbringung beginnt. Gesetzliche Sonderbestimmungen für Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge bleiben unberührt.

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3.2 Fernabsatz und gesetzliches Rücktrittsrecht

Wird ein Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) geschlossen, stehen Verbrauchern die dort vorgesehenen gesetzlichen Rücktrittsrechte zu. Eine allfällige vorzeitige Ausführung der Dienstleistung während der Rücktrittsfrist erfolgt nur unter den gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen.

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3.3 Vertragsende

Der Vertrag endet mit vollständiger Erbringung und Bezahlung der vereinbarten Leistung bzw. bei vereinbarten Leistungsserien mit vollständiger Erbringung der gebuchten Einheiten, sofern er nicht vorher nach diesen AGB, einer Individualvereinbarung oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen beendet wird.

4. Termine, Absagen und Nichterscheinen

4.1 Verbindlichkeit von Terminen

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Ist eine Terminwahrnehmung nicht möglich, ist Tri Optimus so früh wie möglich zu verständigen.

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4.2 Stornierung durch den Kunden

Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist bis spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späterer Absage oder bei Nichterscheinen kann das für den Termin vereinbarte Entgelt in Rechnung gestellt bzw. eine bereits bezahlte Einheit als verbraucht gewertet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vergabe des Termins sind angemessen zu berücksichtigen.

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4.3 Unvorhersehbare Verhinderung

Gesetzliche Rechte des Kunden bei Umständen, die er nicht zu vertreten hat, bleiben unberührt. Tri Optimus kann in begründeten Härtefällen aus Kulanz von einer Verrechnung absehen; ein genereller Anspruch hierauf besteht nicht.

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4.4 Verspätung

Bei verspätetem Erscheinen kann sich die Behandlungs- bzw. Leistungsdauer entsprechend verkürzen, wenn der nachfolgende Terminplan sonst nicht eingehalten werden kann. Eine anteilige Preisreduktion ist in diesem Fall grundsätzlich nicht vorgesehen, sofern die Verspätung vom Kunden zu vertreten ist.

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4.5 Absage durch Tri Optimus

Kann ein Termin aus von Tri Optimus nicht zu vertretenden Gründen oder wegen höherer Gewalt nicht stattfinden, wird der Kunde nach Möglichkeit unverzüglich informiert und ein Ersatztermin angeboten. Bereits geleistete Zahlungen für endgültig nicht erbrachte Leistungen werden rückerstattet.

5. Preise, Zahlungsbedingungen und Leistungsserien

5.1 Preise

Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise bzw. die zu diesem Zeitpunkt bekannt gegebenen Preise. Gesetzlich zwingende Preis- und Informationspflichten bleiben unberührt.

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5.2 Zahlung

Das Entgelt ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, spätestens bei Erbringung der jeweiligen Leistung fällig. Leistungsserien oder Terminblöcke können im Voraus zu bezahlen sein. Akzeptierte Zahlungsarten werden von Tri Optimus bekannt gegeben.

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5.3 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Der Kunde hat nur jene notwendigen und zweckentsprechenden Mahn- oder Betreibungskosten zu ersetzen, für die eine gesetzliche Grundlage besteht.

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5.4 Vorzeitig beendete Leistungsserien

Soweit für eine Leistungsserie nichts Abweichendes wirksam vereinbart wurde, werden bei einer vorzeitigen Beendigung bereits in Anspruch genommene Leistungen berücksichtigt. Gesetzliche Rücktritts-, Gewährleistungs- und Erstattungsansprüche bleiben unberührt.

6. Verhalten in den Praxisräumen

6.1 Hygiene und Sicherheit

Kunden haben in einem für die vereinbarte Leistung hygienisch und gesundheitlich angemessenen Zustand zu erscheinen. Ist eine sichere oder hygienisch vertretbare Durchführung nicht möglich, kann Tri Optimus die Leistung verschieben oder ablehnen.

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6.2 Alkohol und Rauschmittel

Leistungen können abgelehnt oder abgebrochen werden, wenn der Kunde erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen steht und dadurch eine sichere Durchführung nicht gewährleistet ist.

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6.3 Respektvolles Verhalten

Ein respektvoller und sachlicher Umgang ist Voraussetzung für die Leistungserbringung. Beleidigungen, Drohungen, diskriminierendes Verhalten, sexuelle Belästigung oder sonstige Übergriffe können zum sofortigen Abbruch der Leistung und zu einem Hausverbot führen. Weitergehende rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

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6.4 Sachbeschädigung

Für schuldhaft verursachte Schäden an Räumlichkeiten, Einrichtung oder Gegenständen haftet der Verursacher nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7. Ablehnung oder Abbruch einer Leistung

7.1 Ablehnungsrecht

Tri Optimus kann einen Terminwunsch oder eine Leistung aus sachlich gerechtfertigten Gründen ablehnen, insbesondere wenn medizinische, psychische, fachliche, hygienische, sicherheitsbezogene oder berufsrechtliche Gründe entgegenstehen, die Leistung außerhalb des zulässigen Tätigkeitsbereichs liegt oder ein schwerwiegender Verstoß gegen die Hausordnung oder gegen die für eine professionelle Zusammenarbeit erforderlichen Verhaltensregeln vorliegt.

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7.2 Abbruch

Muss eine bereits begonnene Leistung aus Gründen abgebrochen werden, die der Kunde zu vertreten hat, kann das vereinbarte Entgelt im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden. Bei einem Abbruch aus Gründen, die Tri Optimus zu vertreten hat, werden nicht erbrachte Leistungen nicht verrechnet bzw. bereits dafür geleistete Zahlungen rückerstattet.

8. Datenschutz und Dokumentation

8.1 Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den anwendbaren österreichischen Vorschriften. Nähere Informationen zu Verantwortlichem, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten sind der gesonderten Datenschutzerklärung von Tri Optimus zu entnehmen.

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8.2 Gesundheits-, Behandlungs- und Beratungsdaten

Gesundheitsdaten, Behandlungsdaten, vertrauliche Beratungsinhalte und sonstige besondere Kategorien personenbezogener Daten werden nur verarbeitet, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage oder eine sonstige nach der DSGVO zulässige Rechtsgrundlage besteht und die Verarbeitung für die jeweilige Leistung erforderlich ist. Gesetzliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten gehen einem Löschungswunsch insoweit vor.

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8.3 Dokumentation bei Heilmassage

Für heilmasseurische Behandlungen gelten die gesetzlichen Dokumentationspflichten. Die vorgeschriebene Dokumentation ist im gesetzlich vorgesehenen Umfang und für die gesetzlich vorgesehene Dauer aufzubewahren.

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8.4 Aufzeichnungen bei Lebens- und Sozialberatung

Soweit im Rahmen der Lebens- und Sozialberatung fachliche Aufzeichnungen zur Auftragsklärung, Prozessgestaltung oder Nachvollziehbarkeit der Beratung geführt werden, erfolgt dies nur im für die professionelle Leistungserbringung erforderlichen Umfang und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Gesetzliche oder vertraglich wirksam vereinbarte Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

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8.5 Verschwiegenheit in der Lebens- und Sozialberatung

Im Rahmen der Lebens- und Sozialberatung sind Tri Optimus sowie allfällige hierfür eingesetzte Arbeitnehmer im gesetzlich vorgesehenen Umfang zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Eine Entbindung von dieser Verschwiegenheitspflicht erfolgt nur, wenn und soweit der Auftraggeber ausdrücklich von der Verschwiegenheitspflicht entbindet oder eine zwingende gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.

9. Haftung

9.1 Personenschäden

Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet Tri Optimus nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine vertragliche Einschränkung gesetzlich zwingender Haftungstatbestände erfolgt nicht.

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9.2 Sonstige Schäden

Für sonstige Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, kann die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden eingeschränkt sein; die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt unberührt.

10. Änderungen der AGB und Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen

Tri Optimus kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt grundsätzlich die bei Vertragsabschluss wirksam vereinbarte Fassung, sofern nicht eine spätere Änderung ausdrücklich vereinbart wird oder zwingende gesetzliche Gründe eine Anpassung erfordern.

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10.2 Zwingendes Verbraucherrecht

Zwingende Rechte von Verbrauchern, insbesondere nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und – soweit anwendbar – dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), bleiben durch diese AGB unberührt.

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10.3 Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

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